Autoversicherung

Kurz erklärt:

Die Autoversicherung gewährleistet jedem Lenker eines Autos sowie dessen Eigentümer Schutz. Die Fahrzeughaftpflichtversicherung versichert gegen Schadenersatzansprüche von Dritten und ist in der Schweiz obligatorisch. Die freiwillige Kaskoversicherung übernimmt Eigenschäden am Auto und die Insassenunfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Personenschäden der eigenen Insassen.


Die Wechsel-Saison in der Autoversicherungsbranche ist in vollem Gange. Die Prämien erleben einen Tiefstand und das Sparpotenzial ist entsprechend hoch. Autoversicherungsprodukte sind jedoch nicht immer leicht zu durchschauen: Unterschiede der Produkte lesen Sie meist im Kleingedruckten – den sogenannten AVB. Wir zeigen Ihnen drei wertvolle Geheimtipps beim Offertenvergleich.


Das Gute vorweg: Jede Versicherung ist verpflichtet, mit der Aushändigung einer Offerte die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) beizulegen. Eine Offerte inkl. AVB ist absolut unverbindlich und zudem kostenlos. Einfach gesagt: Sie erhalten mit der unverbindlichen Offerte gratis Einsicht in alles Kleingedruckte der Versicherung. Doch worauf gilt es zu achten, wenn zwei oder mehr AVB miteinander verglichen werden? Folgende drei Geheimtipps zeigen, wie Sie schnell und einfach das Wichtigste im Kleingedruckten vergleichen können.


1. Totalschaden-Entschädigung

Grundsätzlich sollten Sie sich fragen, was Sie im Falle eines Totalschadens noch von Ihrer Versicherung als Entschädigung zum «Verlust» Ihres Autos ausbezahlt bekommen. Die Beantwortung dieser Frage ist essenziell, damit Sie im Ernstfall möglichst wenig aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, um sich ein neues Auto anzuschaffen. Normalerweise offerieren alle Versicherungen ihre Produkte mit sogenannter Zeitwertzusatzentschädigung.

Jede Versicherung besitzt jedoch eine eigene Entschädigungstabelle. Letztere definiert, wie viel Prozent vom Neuwert Ihres Autos Ihnen in welchem Betriebsjahr bei einem Totalschaden bezahlt wird. Die Versicherungen geben dabei jeweils einen Prozentbereich an, aus welchem für den Vergleich einfach der Mittelwert gezogen werden kann. Diese Entschädigungstabelle lässt sich beim raschen Überfliegen der AVB einfach finden.

Folgender Vergleich von zwei Versicherungen legt merkliche Unterschiede dar:

Mittlere Entschädigung in % des Auto-Neuwertes bei Totalschaden
Betriebsjahr des Autos
Versicherung AVersicherung B
1. Betriebsjahr
100%
95%
2. Betriebsjahr
100%
86%
3. Betriebsjahr
85%
78%
4. Betriebsjahr
75%
70%
5. Betriebsjahr
65%
62%
6. Betriebsjahr
55%
55%
7. Betriebsjahr
48%
48%

Wenn also ein Fahrzeug mit CHF 50‘000 Neuwert im zweiten Betriebsjahr einen Totalschaden erleidet, bezahlt Versicherung A die vollen CHF 50‘000 und Versicherung B lediglich ca. CHF 43‘000. Das ist ein markanter Unterschied von CHF 7‘000. Ein kurzer AVB-Vergleich lohnt sich.

2. Prämienstufensystem

Gegen eine Prämienerhöhung nach einem Schadensfall kann man sich mit dem Bonusschutz schützen. Dieser Schutz zählt jedoch lediglich für einen Schadensfall im Jahr. Nach dem Motto «ein Unglück kommt selten alleine» lohnt es sich daher, im Kleingedruckten kurz zu prüfen, um wie viel Prozent sich die Versicherungsprämie in diesem Fall erhöhen würde. Grundsätzlich gilt: Bei einem schadenfreien Jahr gelangt die Prämie auf die nächsttiefere Stufe, pro Schadensfall (ohne Bonusschutz) steigt die Prämien um vier Stufen. Nun sind aber die Stufen von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich.

Suchen Sie in den AVB nach «Prämienstufensystem» oder halten Sie beim Überfliegen Ausschau nach der Prämienstufentabelle. Neben der Entschädigungstabelle ist das die einzige Tabelle in den AVB. Hinweis: Es gibt auch wenige Versicherungen, die kein Prämienstufensystem haben. Bei diesen bleibt die Prämie immer fix.

3. Parkschadendeckung nicht gleich Parkschadendeckung

Sie finden Ihr parkiertes Auto beschädigt vor, ohne jegliches Indiz, wer den Schaden verursacht haben könnte? Der Parkschaden – ein «Klassiker», der leider häufig vorkommt. Die Deckung lässt sich zwar etwas kosten, ist aber durchaus empfehlenswert. Angeboten wird normalerweise eine eingeschränkte Deckung. Dann sind die Anzahl gedeckter Parkschäden pro Jahr und die maximale Entschädigung pro Parkschaden limitiert. Genau in diesen zwei Punkten, Anzahl und Versicherungssumme, sind die Unterschiede von Anbieter zu Anbieter gross. Suchen Sie in den AVB nach «Parkschaden». Die Unterschiede werden schnell ersichtlich.