Krankenversicherung

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie haben beim Zuzug in die Schweiz drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen.

  • Krankenkassenanbieter frei wählbar
  • Krankenkasse auf Ende jedes Kalenderjahres wechselbar
  • Leistungen bei allen Krankenkassen identisch
  • Höhe der Prämien (Beiträge) abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise

Ein Prämienvergleich lohnt sich, da die Prämienunterschiede bei den einzelnen Krankenkassen sehr gross sind, obwohl die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen gleich sind. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt und decken die Bereiche Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Wer durch seinen Arbeitgeber bereits gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung ausschliessen.



Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich nach Alter des Versicherten. Es gibt gemäss Gesetz (KVG Art. 61) folgende drei Altersgruppen:

  • Kinder (bis 18 Jahre)
  • Junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre)
  • Erwachsene (ab 26 Jahre)

Laut Gesetz müssen alle Krankenkassen eine tiefere Prämie für Kinder anbieten. Bei den jungen Erwachsenen kann die Krankenkasse eine reduzierte Prämie anbieten, muss sie aber nicht. Der Wechsel der Altersgruppe erfolgt nach dem 18. bzw. 25. Geburtstag auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufzunehmen (volle Freizügigkeit).