Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich nach Alter des Versicherten. Es gibt gemäss Gesetz (KVG Art. 61) folgende drei Altersgruppen:
- Kinder (bis 18 Jahre)
- Junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre)
- Erwachsene (ab 26 Jahre)
Laut Gesetz müssen alle Krankenkassen eine tiefere Prämie für Kinder anbieten. Bei den jungen Erwachsenen kann die Krankenkasse eine reduzierte Prämie anbieten, muss sie aber nicht. Der Wechsel der Altersgruppe erfolgt nach dem 18. bzw. 25. Geburtstag auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufzunehmen (volle Freizügigkeit).